Aktuelles

Hinweise zur Beantragung des Gewaltschutzgesetzes:

Wenn Sie einen Antrag nach Gewaltschutzgesetz stellen möchten, verwenden Sie bitte das Formular aus unserem Download-Bereich.

Ohne Termin ist keine Antragstellung bei der Rechtsantragstelle des Familiengerichts Nürnberg möglich.

Bitte beachten Sie auch die Ausfüllhinweise!


Praktikum im Frauenhaus:

Informationen über mögliche Praktika erhalten Sie hier.


In Deutschland hat jede vierte Frau Formen körperlicher oder sexualisierter Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner erfahren.

Aber:

Jede Frau und jedes Kind hat ein Recht auf ein gewaltfreies Leben!

Auf unserer Homepage finden SIe Informationen zu häuslicher Gewalt und Stalking, zur Trennung von einem gewalttätigen Partner, ihren Rechten und unseren Hilfsangeboten.

Wir beraten vertraulich, unbürokratisch und schnell in der Beratungsstelle und helfen in der Not im Frauenhaus.

Wir helfen Ihnen dabei Wege aus der Gewalt zu finden!

Machen Sie den ersten Schritt, nehmen Sie Kontakt zu uns auf!